Weil wir die Auffassung vertreten, dass ein persönliches Gespräch durch Nichts zu ersetzen ist. Jede Auskunft ist nur so gut, wie die zuvor erteilte Information. Ob diese vollständig oder unvollständig, anhand der Rechtslage unbedenklich oder zu hinterfragen ist, lässt sich nicht am Korrespondenzwege oder per „Ferndiagnose“ beurteilen.
Eine Auskunft „ohne Gewähr“ und ohne dass wir uns von deren Richtigkeit im Einzelfall überzeugen konnten, entspricht weder unseren Vorstellungen, noch ist sie für den Rechtsuchenden nützlich.
Vertraulichkeit im Umgang mit sensiblen oder höchstpersönlichen Informationen wird von unseren langjährigen Kunden geschätzt und von künftigen Kunden vorausgesetzt.
Wir geben klare Antworten auf konkrete Fragen, mögen sie auch nicht immer „gern gehört“ werden, weil der eigene Rechtsstandpunkt möglicherweise nicht haltbar oder dessen Durchsetzung mit unwirtschaftlichem Aufwand verbunden ist.
Die Kundenaquise unter Vernachlässigung all dessen lehnen wir ab.
„Der Rechtsanwalt wirbt vornehmlich durch die Qualität seiner anwaltlichen Leistung“ (§ 45 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes). Unsere Kunden legen Wert darauf, dass ihre Anliegen vertraulich behandelt werden. Wir legen Wert darauf, deren Interessen professionell und seriös, nicht zum eigenen Vorteil zu vertreten. Deshalb werben wir nicht mit dem Namen oder den Anliegen unserer Kunden; unsere Kunden und ihre Erfolge werben für uns.
Weil es nicht Ihre, sondern unsere Aufgabe ist, sich laufend fortzubilden und die richtige Antwort auf Ihre Fragen zu wissen. Rechtliche oder wirtschaftliche Interessen werden nicht allein durch Kenntnis der jüngsten höchstgerichtlichen Rechtssprechung, Visionen und Projekte nicht allein durch Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen verwirklicht. Erfolg im Falle gerichtliche Auseinandersetzung und das Erreichen Ihrer Ziele erfordern auch die richtige Strategie. Diese zu finden und mögliche Hindernisse rechtzeitig zu erkennen, überlassen wir nicht Ihnen.
Die Höhe des Honorars eines Anwalts ist gesetzlich geregelt und damit für jede Art der Leistung genau nachvollziehbar. Die Kosten anwaltlicher Vertretung richten sich nach dem Aufwand im jeweiligen Fall und dessen (durch den einschlägigen gesetzlichen Tarif) betraglich festgelegter Bedeutung.
Wir bieten darüber hinaus alternative Abrechnungsmodelle (Pauschal- oder Stundenhonorar) nach Vereinbarung und sprechen die Frage nach den zu erwartenden Kosten vor Übernahme eines Mandats und im weiteren Verlauf der Vertretung ausdrücklich an.
Damit wir Ihr Anliegen im Rahmen einer persönlichen Aussprache erörtern und anschließend umgehend bearbeiten können, benötigen wir beispielsweise:
In Arbeitsrechtssachen: den Dienstvertrag (Dienstzettel), Arbeitszeitaufzeichnungen, Schriftverkehr mit dem Betriebsrat, Lohn- oder Gehaltszettel, Austritts- Kündigungs- oder Entlassungserklärung
In Ehesachen: die Heiratsurkunde, den Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Geburtsurkunden minderjähriger Kinder, allfällige Eheverträge
Zur Vertragserrichtung: die Einlagezahl und Nummer der Katastralgemeinde des betroffenen Grundstückes, Vermessungspläne, Kredit- und Pfandverträge, Löschungsquittungen
Zur Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testament, Legat): allenfalls zuvor errichtete Verfügungen
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem (Verkehrs-)Unfall: den Unfallbericht, die Krankengeschichte, ärztliche Atteste, Lichtbilder, Skizzen zum Unfallhergang, Behördenprotokolle, Rechnungen, Kostenvoranschläge, Haftpflicht- und Kaskoversicherungspolizzen
In Sozialrechtssachen: den Antrag/Bescheid, die Krankengeschichte, allfällige medizinische (Privat-)Gutachten
In versicherungsrechtlichen Belangen (Haftpflicht-, Kranken-, Lebens-, Unfallversicherung…): die Polizze, die Schadenmeldung, Rechnungen, Kostenvoranschläge, Aufenthaltsbestätigungen, ärztliche Atteste
Zur Unternehmens- bzw Gesellschaftsgründung: den Zeit- und Bussinesplan
Zur Forderungsbetreibung: das Angebot und die Annahmerklärung, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen, Saldenliste
In Miet- und Wohnungsangelegenheiten: den Mietvertrag oder Wohnungseigentumsvertrag, Betriebskostenvorschreibungen, den Hausverwaltervertrag.